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Gibt es kostenlose Bibeln für Gefängnisarbeit?
Wir wissen nur von Gideon, dass sie kostenlos Bibeln verteilen.
http://www.gideons.org/
Wir selbst haben auch keinen Spender, der Bibeln kostenlos geben würde. Bibeln werden aber i.d.R. über die Gefängnisseelsorge kostenlos ausgegeben.
Wir haben allerdings noch eine Info vom Schwarzen Kreuz, dass sie das Neue Testament zu 100 Stück für 1,95 € bestellt haben.
http://schwarzes-kreuz.de/
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In welchem Umfang kann man APAC in Deutschland umsetzen und wie?
Der Strafvollzug ist in Deutschland umfassend gesetzlich bzw. verwaltungsrechtlich geregelt und zwar föderal, d.h. der Bund hat trotz eines eigenen Strafvollzugsgesetzes die Verantwortung für den Strafvollzug im Rahmen der Föderalismus-Reform bis auf wenige Ausnahmen kompiett in die jeweilige Verantwortung der 16 Bundesländer übergeben. Diese können sich dazu eigene Strafvollzugsgesetze geben, wie bereits in einigen Bundesländern geschehen, oder weiterhin das Strafvollzugsgesetz des Bundes anwenden.
Es muss also für APAC sowohl beim Bundesjustizministerium, als auch bei allen 16 Landesjustizbehörden Überzeugungsarbeit geleistet werden. Wichtig sind hier besonders die überprüfbaren und guten Erfahrungen in sog. "Leuchtturm-Projekten". in Deutschland sind hierzu verschiedene Wege denkbar. Man kann in der Breite möglichst viele Gefängnisgruppen bilden und da, wo sich die Chance bietet, in diese Gruppen/Gefängnisse immer mehr Elemente von APAC bzw. unserer sozialen Gefängnisarbeit aus dem christlichen Glauben integrieren. Möglich wäre auch ein Pilotprojekt (Gefängnis), in dem sich viele oder alle Anteile von APAC realisieren lassen, z.B. auf einer speziellen Abteilung des Gefängnisses. Dass es auf absehbare Zeit bereits zu selbst verwalteten Gefängnissen kommen könnte, erscheint visionär - aber eben diese Vision zeigt den Weg auf!
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Ist das Konzept der Gefängnis-Dezentralisierung in Deutschland möglich?
Bereits heute sehen die deutschen Gesetze die Möglichkeit vor, dass verurteilte Straftäter ihre Haftzeit in einem Gefängnis in Heimatnähe verbüßen können oder dass eine Verlegung dorthin im Zuge einsetzender Vollzugslockerungen ermöglicht werden kann. Die Strafvollstreckungspläne der Bundesländer sind allerdings darauf abgestimmt, dass die Verteilung der Gefangenen sich zunächst nach Kapazität und Sicherheitsstufe der vorhandenen Gefängnisse richtet. Andere, z. B. soziale Gesichtspunkte sind hier nachrangig, d. h. als Ausnahme vorgesehen. Aktuell stoßen also Verlegungswünsche (insbesondere über Bundesland-Grenzen hinweg) auf große bürokratische Hürden und bleiben leider noch die absolute Ausnahme. Zur echten Dezentralisierung, d.h. zur routinemäßigen Verlegung in kleine oder mittlere Gefängnisse in Heimatnähe oder in die Region der geplanten Lebensführung nach der Haft ist also noch ein weiter Weg. Hier müsste sich zunächst der politische Wille der Gesetzgeber ändern, also auch die Entscheidungen über Gefängnisum und -neubauten sowie die entsprechende Änderung der Strafvollstreckungspläne. Aber auch im Herkunftsland von APAC (Brasilien) war die Ausgangslage in den 70er Jahren nicht anders und durch die positiven Erfahrungen mit dem APAC-Strafvollzug (beginnend in einem"Leuchtturm-Projekt") wurden zunächst veränderte Gesetze und in deren Folge auch eine veränderte Gefängnisstruktur in verschiedenen Bundesstaaten möglich.
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APAC-Ehrenamtliche bekommen keinen Lohn - wovon sollen sie leben?
Gerade die Tatsache, dass das Ehrenamt kein (vom Staat) bezahlter"Job" ist und ohne Abhängigkeiten rein auf Idealismus und christlichen Wertvorstellungen basiert, macht dieses zentrale APAC-Element so wertvoll und einzigartig. Viele und gute Ehrenamtliche sind das A und 0 des APAC-Programms. Für die Gefangenen ist dieses ehrenamtliche Engagement der beste und sichtbare Beweis dafür, dass es um sie als Menschen geht, und um sonst nichts!
Natürlich wird das zeitliche Engagement sehr stark schwanken. Vom Rechtsanwalt oder Arzt, der seine Dienstleistungen vielleicht nur einen halben Tag im Monat kostenfrei zur Verfügung stellt, bis hin zum Rentner, der ggf. sogar vollzeitlich im Ehrenamt arbeiten kann, gibt es eine große Bandbreite hinsichtlich des individuellen Zeitaufwandes. Soweit ein finanziell entstehender AuMand (z. B. Fahrkosten) von Ehrenamtlichen nicht getragen werden kann, gibt es vereinzelte staatliche Stellen oder auch Hilfsfonds, die hier einspringen können. Teilweise haben auch Gefängnisse einen kleinen Haushaltstitel, aus dem z. B. Fahrkostenzuschüsse für ehrenamtliche Betreuer bewilligt werden können. Die Modalitäten schwanken hier aber regional sehr und bis zu einer Aufwandsentschädigung 1: 1 ist noch ein sehr weiter Weg. Es ist allerdings so, dass APAC-Personal, das in der Gefängnisverwaltung arbeitet, bezahlt wird. Jedoch wird dieses Gehalt nicht dem entsprechen, das in der freien Wirtschaft für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt würde, weil es wichtig ist, dass die APAC-Arbeit sich nicht vorrangig am persönlichen Einkommen, sondern an Idealismus und Überzeugung ausrichtet.
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Die Ansprüche an Ehrenamtliche in APAC sind sehr hoch - zu hoch? Gibt es Supervision?
Auch das Ehrenamt bedarf der gründlichen Personalauswahl, der Aus- und Weiterbildung sowie des Erfahrungsaustausches. Ob es genau Supervision sein wird, wird sicher unterschiedlich sein, je nachdem, wer für die Mitarbeiter-Ausbildung und -Begleitung gewonnen werden kann. In der APAC-Familie wird großer Wert darauf gelegt, dass kein Ehrenamtlicher unvorbereitet auf die Gefangenen "losgelassen" wird und dass er stets auch durch geschultes Personal begleitet wird. Hierbei spielen erfahrene Mitarbeiter/-innen mit sozialer und/oder Berufsqualifikation eine wichtige Rolle als Mentoren und Begleiter für Ehrenamtliche.
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